Körperschaftsrechte verliehen

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Anerkennung durch das Land Brandenburg erfolgte vor 25 Jahren

Vor 25 Jahren, am 6. Mai 1996, ist die Johannische Kirche von der Brandenburgischen Landesregierung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt worden. Der damalige für Kirchen zuständige Kultusminister Steffen Reiche übergab in seinem Potsdamer Amtszimmer die Urkunde an die Mitglieder des johannischen Kirchenvorstands, Klaus Ritter und Paul Schuchardt. Im Land Berlin erhielt die Johannische Kirche die Körperschaftsrechte bereits am 13. November 1990.

Im Anschluss an die Urkundenverleihung informierte sich der Minister, der heute Pfarrer in Berlin-Nikolassee ist, über Glaubensgrundlagen der Johannischen Kirche, über ihren Gründer Joseph Weißenberg und über den Fortgang der Arbeiten in der Friedensstadt, die Steffen Reiche von Besuchen her kannte.

Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Reihe von Rechten verbunden, darunter Kosten- und Gebührenbefreiungen, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie die Beteiligung an Planungsentscheidungen. Zusammen mit der Johannischen Kirche erhielten an diesem Tag auch die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten sowie die Kirche Apostelamt Jesu Christi die Körperschaftsrechte verliehen. Mit deren Vertretern führte Kultusminister Steffen Reiche ebenfalls einen regen Gedankenaustausch. Mit der Verleihung der Körperschaftsrechte ist keine staatliche Wertung der religiösen Aussage verbunden. Sie kann allerdings als Anerkennung des positiven Wirkens für die ganze Gesellschaft interpretiert werden.